
‼️Entlang des Übelbachs und weiterer Gewässer wird vermehrt beobachtet, dass Grün- und Strauchschnitt unsachgemäß in Bachböschungen entsorgt wird. 👁️🗨️
Die Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum macht aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Bächen und Gräben verboten ist. Dies ist strengstens verboten, gilt rechtlich als illegalen Müllentsorgung und wird zur Anzeige gebracht.
Wird Grün- und Strauchschnitt an Bächen oder Gräben gelagert, kann dies die Hochwassersituation verschärfen und die Wasserqualität erheblich beeinträchtigen. Abgeschwemmtes Material kann Rohre und Brücken verstopfen, was zu unkontrollierten Überflutungen und schweren Schäden an Bauwerken führen kann. Besonders in der warmen Jahreszeit entstehen durch hohe Temperaturen verstärkte Abbauprozesse im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert sich die Wasserqualität massiv – im schlimmsten Fall kann es sogar zu Fischsterben kommen.
Die (Ab-)Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Natur (Wald, Bachbett, Felder, etc.) ist generell gesetzlich untersagt und stellt eine widerrechtliche Müllentsorgung dar. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen.
Wir bitten um Kenntnisnahme!
