Marktgemeinde Deutschfeistritz

Feuer machen im Wald VERBOTEN!

Die anhaltende Hitze und Trockenheit sorgen derzeit für eine äußerst angespannte Situation in den steirischen Wäldern. Ausgetrocknete Böden und leicht entzündliche Vegetation erhöhen das Risiko von Waldbränden erheblich.

Wir möchten aus gegebenem Anlass eindringlich an die geltende Waldbrandverordnung hinweisen!

Grundsätzlich hat jede Person das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten.

Die in allen Bezirken der Steiermark geltende Waldbrandverordnung untersagt zur Verhinderung von Waldbränden das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und – bei entsprechender Gefährdungslage – auch in Waldnähe. Auch der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen ist verboten. Als unvorsichtiger Umgang gilt z.B. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten. Bitte beweisen Sie Zivilcourage, um Schlimmeres zu verhindern, sollte Ihnen ein Verstoß auffallen. Das Verbot gilt für sämtliche Personen, ausdrücklich auch für jene, die grundsätzlich zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald berechtigt wären. Verstöße gegen die Waldbrandverordnung stellen Verwaltungsübertretungen dar und können von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest von bis zu vier Wochen geahndet werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme!

06.08.2026 13:46