
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – der Zankapfel meistens auf der Straße! 🐎
💩 Pferdemist auf Straßen und Plätzen stinkt vielen ebenfalls gewaltig. Der Zuzug von Pensionspferden in Deutschfeistritz steigt stetig an und es tummeln sich immer mehr Reiter:innen auch auf den öffentlichen Straßen (und unerlaubterweise auch am Murradweg) und hinterlassen dort „ihre Spuren“. 🐴
❗Zur allgemeinen Sicherheit und zum Wohle der Allgemeinheit sollten alle Reiter:innen, das sogenannte „Gold ihrer Pferde“ von Straßen und Wegen unverzüglich zu entfernen. ☝️
Die Gemeinde bittet alle Einstellbetriebe und auch alle Pferdehalter:innen darum, ihre Reiter:innen über diese Pflichten zu informieren! Niemand möchte mit seinem Rad, Rollstuhl, Kinderwagen etc. durch Pferdemist fahren!!!
Außerdem haben Reiter:innen, die die öffentlichen Straßen benützen, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Alle Fahrregeln des § 7 StVO sind für Reiter:innen sinngemäß anzuwenden. So ist beim Reiten grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder Radwege 🚫! Bei Vorhandensein von Reitwegen, sind diese zu benutzen. (in Deutschfeistritz nicht der Fall)
- Reiter:innen haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts zu halten,
- die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten.
- Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel müssen Reiter:innen, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass jede gröblich oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe ausdrücklich verboten ist. Dazu zählt auch Pferdemist.
Wir bitten um Kenntnisnahme!
