
Gartenabfälle im Wald entsorgen - Eine harmlose Angelegenheit?
Gartenabfälle und Müll jeglicher Art (Flaschen, Dosen, Ziegel, etc.) dürfen nicht in der Natur (Wald, Bachbett & Co.) entsorgt werden. Sie stellen eine widerrechtliche Müllentsorgung dar. Pflanzlicher Abfall führt nicht nur zu einem optischen Problem, sondern schadet dem Ökosystem und der Vegetation.
Da es immer wieder zu Ablagerungen von Grünschnitt und auch Erdablagerungen, unter anderem im Königgraben kommt möchten wir darauf hinweisen, dass unsachgemäßes Entsorgen von Abfällen jeglicher Art in der Natur verboten ist und zur Anzeige gebracht werden kann. Die Entsorgung von Grünschnitt im Wald hat weitreichende, negative Folgen für Pflanzen, Böden und Tiere. Diese illegale Entsorgung schadet dem Ökosystem, der Vegetation und auch unserem Trinkwasser.
❗Auf dem Weg der illegalen Entsorgung von Gartenmüll gelangen Gartenpflanzen aus allen Regionen der Welt in unsere Landschaft und verändern das Nährstoffangebot im Boden. So kommt das gut abgestimmte Ökosystem im Wald aus dem Gleichgewicht. Es besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Zierpflanzen als sogenannte „Neophyten“ sich oft schnell im Wald ausdehnen und die heimische Flora sogar verdrängen können. Im Extremfall führt dies zum Absterben heimischer Arten. Zu den Neophyten gehören unter anderem der Kirschlorbeer oder der Japanische Staudenknöterich. Besonders problematisch ist unter den Neophyten der Riesenbärenklau.
🐗Gartenabfälle gefährden Wildtiere da sie für giftig sein könnten. Das gilt insbesondere dann, wenn Schimmel- und Gärungsprozesse einsetzen. Dazu zählt zum Beispiel auch frischer Rasenschnitt.
🔥Waldbrandgefahr! Bei Überhitzung von Grünschnitt kann es zur Entzündung und damit zu gefährlichen Waldbränden kommen.
🌲Gartenabfall im Wald zu entsorgen kann teuer werden
Neben eigentums- und formalrechtlichen Belangen kann die Entsorgung von Abfall im Wald auch sehr teuer werden. Wer zum Beispiel Gartenabfälle im Wald oder am Feld ablagert, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze – etwa gegen Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und / oder Forstrecht. Das Naturschutzgesetz sieht hierbei Strafen bis zu 3.630 Euro vor, bei Vorliegen erschwerender Umstände oder im Wiederholungsfalle sogar bis 7.260 Euro.
Zudem verursacht die Beseitigung der sich durch illegal entsorgte Gartenabfälle verbreitenden invasiven Pflanzenarten nicht nur einen hohen Aufwand, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Kosten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die Gemeinde.
Bitte nutzen Sie die verschiedenen Angebote in unserer Gemeinde, um ihre Gartenabfälle richtig zu entsorgen.
- Abgabe im Ressourcenpark Peggau: Gegen Vorlage der Bürgerservicekarte werden dort sämtliche Grünschnittabfälle völlig kostenlos angenommen.
- Kostenlose Kompostberatung der KLAR GU-Nord, um im eigenen Garten wertvollen Humus richtig herzustellen zu können.
- Häckseldienste unterschiedlicher Unternehmen