Marktgemeinde Deutschfeistritz
Die BH Graz Umgebung informiert:
Aufgrund der akuten Waldbrandgefahr wird auf die in Geltung stehende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27.03.2023 (siehe Anhang) über das Verbot des Feuerentzündens und Rauchens im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
Das Entzünden von Feuerwerkskörpern fällt ebenfalls unter dieses Verbot. Zuwiderhandlungen sind mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 7.270,-- zu ahnden.
Zudem wird auf § 38 Abs. 1 PyroTG verwiesen, wonach die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist. Wer diesem Bundesgesetz zuwiderhandelt, begeht nach § 40 Abs. 1 Z 3 PyroTG eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu € 3.600,-- zu bestrafen.
30.12.2024 11:12