Aufgrund der Trockenheit herrscht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Wir bitten daher auch außerhalb des Ortsgebietes auf das Schießen von Raketen & Böllern zu verzichten. Unsere Feuerwehren waren in diesem Jahr besonders gefordert. Sorgen wir mit dem Verzicht von Feuerwerkskörpern für eine hoffentlich einsatzfreie Silvester- bzw. Neujahrsnacht.
An dieser Stelle möchten wir außerdem nochmals auf das generelle Verbot von Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet hinweisen. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehören: z.B.: Knallkörper, Doppelschläge, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen etc.
Ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind erlaubt! Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, wenn sie der ÖNORM 15947 entsprechen gehören: z.B.: Bengalfeuer, Bengalhölzer, Bengalfackeln, Knallbonbons, Knatterartikel, Blitztabletten, Fontänen, Partyknaller, Knallerbsen etc.